Rechtliches zur Tarifbewegung und Streikinfos
Auch diese Frage stellt sich immer wieder: Auf welcher rechtlichen Grundlage kann eine Tarifbewegung eigentlich stattfinden? Was müssen Beschäftigte über ihre Rechte wissen, bevor sie gemeinsam mit anderen ver.di-Aktiven für ihre Tarifziele auf die Straße gehen?
In unserem FAQ findet ihr Antworten zu den wichtigsten rechtlichen Fragen rund um die Tarifbewegung:
Ein Tarifvertrag hat eine festgelegte Laufzeit, die angibt, wann er oder einzelne Regelungen frühestens gekündigt werden können. Das sorgt für Planungssicherheit auf beiden Seiten – für die Gewerkschaft und für die Arbeitgeberseite. Wenn ver.di einen Tarifvertrag kündigt, gibt das den Startschuss für eine neue Tarifrunde. Nach dem Ende der Laufzeit sind wir mit unseren Entgeltforderungen arbeitskampffähig.
Ja, auch nach der Kündigung der Entgeltregelungen gibt es weiterhin Gehalt. Dank der sogenannten „Nachwirkung“ bleiben die gekündigten Regelungen solange in Kraft, bis ein neuer Tarifabschluss erzielt wird. Diese Nachwirkung gilt jedoch nur für Gewerkschaftsmitglieder, die bereits vor dem Zeitpunkt der Kündigung beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren.
Arbeitskampffähig bedeutet, dass nach dem Ende der Laufzeit eines Tarifvertrags die Gewerkschaft das Recht hat, Forderungen auch durch Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen durchzusetzen. Dies ist wichtig, um in den Verhandlungen ausreichend Druck auf die Arbeitgeber ausüben zu können.
Sollte es zu einem Streik kommen und der Arbeitgeber die Entgeltzahlung einstellen, könnt ihr auf die Unterstützung von ver.di zählen. Als Mitglied erhaltet ihr finanzielle Unterstützung, um die Einkommenseinbußen möglichst gering zu halten. Diese Unterstützung gilt auch, wenn ihr im Zusammenhang mit gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen ausgesperrt werdet.
Über meine.ver.di.de kann deine Streikunterstützung vollständig digital durchgeführt werden. Informiere die Mitglieder in deinem Betrieb darüber, wenn dieser bestreikt werden soll. Einfach den Antrag auf Streikunterstützung für eine Streikwoche ausfüllen und schon könnt ihr mit dem daraus erstellten QR-Code eure Anwesenheit beim Streik vor Ort bestätigen.
Mehr Infos findet ihr in der Anleitung digitale Streikerfassung.
Falls der Arbeitgeber versucht, euch wegen eures Eintretens für gewerkschaftliche Forderungen zu entlassen oder anderweitig zu maßregeln, steht ver.di an eurer Seite. Wir helfen allen Mitgliedern, die aufgrund ihres Engagements für ihre Gewerkschaft benachteiligt werden sollen.
Der Schutz durch ver.di gibt euch die Sicherheit, dass ihr im Arbeitskampf nicht allein dasteht. Mit der Unterstützung in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten stärkt ver.di eure Position und ermöglicht es euch, für eure Rechte und Forderungen einzutreten, ohne euch um mögliche Konsequenzen sorgen zu müssen.
Sobald ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen ist, ersetzen die neuen Regelungen die gekündigten Vereinbarungen. Dies betrifft die Höhe der Entgelte sowie andere tarifliche Regelungen, die verhandelt wurden. Der neue Vertrag gilt dann wieder für die festgelegte Laufzeit, bis er erneut gekündigt oder verlängert wird.
Mehr Infos zum Streikrecht
Ihr wollt mehr erfahren über Streikunterstützung und Streikgeld?
Hier findet ihr alle Informationen:
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