Macht mit bei unserer Onlineumfrage – für eine starke Tarifrunde 2022!
Wann hat euer Arbeitgeber zuletzt nach euren Wünschen und Vorstellungen gefragt?
Ist es auch schon länger her und wird es mal wieder Zeit, dass die Arbeitgeberseite den „Sack“ öffnet und euch alle an den guten Umsätzen, an der stabilen wirtschaftlichen Lage und am guten Geschäftsergebnis teilhaben lässt?
Wir unterstützen euch dabei, eure Wünsche umzusetzen und wollen mit euch die Vorweihnachtszeit und den Jahreswechsel nutzen, um eure Meinung einzuholen. Und so einfach geht’s: Nehmt euch ein paar Minuten Zeit, um unsere Umfrage auszufüllen, lehnt euch zurück und seid Teil der Entwicklung der Tarifforderung im Tarifbereich Gas-, Wasser- und Elektrizitätsunternehmungen (GWE).
Eure ver.di-Tarifkommission wird die Befragung im Januar 2022 auswerten und basierend darauf die Tarifforderung beschließen. Beteiligt euch zahlreich! Nur mit einem starken Ergebnis können wir im kommenden Jahr mit euch eine Tarifrunde gestalten, die fair, auf Augenhöhe und im Interesse der Beschäftigten stattfindet.
Wir wünschen euch schöne Feiertage und ein aufregendes, belebtes neues Jahr mit vielen positiven Überraschungen. Bleibt gesund und passt auf eure Liebsten auf!
Tarifkommission nimmt Ergebnis einstimmig an, Auszubildende profitieren besonders.
In der dritten Verhandlungsrunde wurde am 15. November 2021 nach zähem Ringen ein Verhandlungsergebnis erzielt. Beide Seiten sind dabei an ihre Grenzen gegangen.
Die ver.di-Tarifkommission hat dem Ergebnis in ihrer Sitzung am 18. November 2021 einstimmig zugestimmt. Die Arbeitgeberseite wird diesem Beispiel hoffentlich folgen.
Besonders profitieren die Auszubildenden. Die durchschnittliche Ausbildungsvergütung wird überproportional um insgesamt 6,24 Prozent angehoben. Das ist wichtig, damit die Unternehmen im Wettbewerb um Nachwuchskräfte attraktiv bleiben.
Das Verhandlungsergebnis:
Corona-Beihilfe von 1.200 Euro für Beschäftigte bzw. 500 Euro für Auszubildende (Auszahlung im Dezember 2021), Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig gemäß ihrem Beschäftigungsgrad. Corona-Beihilfen sind bis zu einer Gesamtsumme von 1.500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.
Erhöhung der Tabellenentgelteum2,5 Prozentbzw. derAusbildungsvergütungen um 45 Euro für die Zeit vom 01. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2023
Weitere Erhöhungder Tabellenentgelteum 1,4 Prozent bzw. der Ausbildungsvergütungen um 20 Euro für die Zeit vom 01. Februar 2023 bis zum 31. Juli 2023
Gesamtlaufzeit: 24 Monate
Öffnung der Entgeltumwandlung für das Fahrrad-Leasing: Monatlich dürfen maximal 15 Prozent des monatlichen Anteils der Jahresvergütung (Tabellenentgelt zzgl. Urlaubsgeld) umgewandelt werden.
Arbeitgeber bitten um Verschiebung der dritten Verhandlungsrunde.
Am 28. September 2021 fand die zweite Verhandlungsrunde für die Überleitung der Uniper Energy Storage GmbH in die Tarifgruppe Uniper statt.
Für ver.di verhandelten Hermann Kleindorfer, Jens Krallmann, Michael Schoone und Florian Böhme.
Bereits in der ersten Verhandlungsrunde, aber im Besonderen in dieser intensiv geführten zweiten Verhandlungsrunde, haben sich folgende Punkte als besonders knifflig ergeben:
ver.di besteht auf einer vollständigen Arbeitszeitüberleitung der Beschäftigten und vollumfänglichen Anwendung einschlägiger Eingruppierungsregelungen der Uniper-TG.
Das bedeutet insbesondere bei der Uniper Energy Storage:
Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 37 Stundenfür alle, Wechselschichtler auf 36 Stunden/Woche und drei Tage Fortbildung
Hinterlegung der tatsächlichen Tätigkeiten bei der Überleitung der Eingruppierungen
Die Arbeitgeberseite hat aus eigenem Antrieb den Wechsel des Tarifwerkes durch Wechsel des Arbeitgeberverbandes betrieben. In den Verhandlungen zur Überleitung der Beschäftigten werden in den Verhandlungen aber immer wieder Regelungen vorgeschlagen, die auf ein „Weiter so“ auf GWE-Niveau in der Uniper-TG hinauslaufen. Die Wechselschicht soll weiterhin tariflich 38 Stunden pro Woche arbeiten.
Die von Seiten des Arbeitgebers vorgeschlagenen neuen Eingruppierungen erachten wir als zu niedrig, auch im Vergleich mit anderen Uniper-Gesellschaften.
Diesen Weg wird die ver.di-Tarifkommission nicht mitgehen und hat dies auch am Verhandlungstisch entsprechend klargemacht. Um der Zielsetzung einer vollumfänglichen Anwendung der Tarifwerke der Uniper-TG zum 01. Januar 2022 näher zu kommen, haben wir als Tarifkommission mehrere Vorschläge für die konkrete Umsetzung der Überleitung gemacht, der Arbeitgeber besteht jedoch auf Kostenneutralität und lehnt die meisten Vorschläge entsprechend ab.
Auf unsere letzten Vorschläge hin haben die Arbeitgeber um eine Verschiebung des nächsten Verhandlungstermins vom 01. auf den 19. Oktober gebeten, um interne Berechnungen anzustellen.
Diesem Vorschlag ist ver.di gefolgt in der Hoffnung, dass diese Verschiebung am Verhandlungstisch auch auf Arbeitgeberseite zu Bewegung für eine Überleitung in den echten Tarifvertrag Uniper-TG führt.
Die zweite Verhandlungsrunde bringt ein weiteres Angebot, doch ein Ergebnis ist noch nicht in Sicht.
In der zweiten Runde vom 25. Oktober 2021 kam Bewegung in die Verhandlungen. Bis zu einer Einigung fehlt aber noch ein gutes Stück.
Für ver.di verhandelten Matthias Löchle, Frank Heller und Martin Marcinek.
Zu Beginn der Verhandlungen haben wir erneut unsere Forderungen vorgetragen und begründet:
Erhöhung der Tabellenvergütungen um 5,7 Prozent ab dem 01.08.2021
Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 120 Euro ab dem 01.08.2021
zwölf Monate Laufzeit
In etwa vierstündigen Verhandlungen und Sondierungsgesprächen wurde intensiv und durchaus konstruktiv um eine Lösung gerungen. Dabei hat die Arbeitgeberseite offiziell einen Vorschlag und zum Ende hin ein Angebot unterbreitet.
Die Arbeitgeberseite hat folgendes Angebot vorgelegt:
Einmalige Corona-Beihilfe von 900 Euro für Arbeitnehmende bzw. 400 Euro für Auszubildende, zahlbar im Dezember 2021, für Teilzeitkräfte anteilig
2,4 Prozent mehr Tabellenvergütung bzw. 35 Euro mehr Ausbildungsvergütung vom 01.12.2021 bis 31.01.2023 (14 Monate)
1,3 Prozent mehr Tabellenvergütung bzw. 20 Euro Ausbildungsvergütung vom 01.02.2023 bis 31.08.2023 (sieben Monate)
Öffnung der Entgeltumwandlung für das Fahrradleasing bei gleichzeitige Deckelung auf maximal 15 Prozent der Monatsvergütung
25 Monate Laufzeit
Einer Exklusivleistung für ver.di-Mitglieder stehen die Arbeitgeber strikt ablehnend gegenüber.
Es ist gut, dass die Arbeitgeber bereit sind, die Ausbildungsvergütung überproportional zu steigern. Es geht dabei schließlich auch um die Gewinnung zukünftiger Fachkräfte.
Es ist ebenfalls gut, dass sich die Arbeitgeber bei Laufzeit und Vergütungserhöhung bewegt haben. Allerdings sind aus unserer Sicht bis zu einem eventuellen Ergebnis noch große Schritte notwendig
Die Verhandlungen wurden auf die dritte Runde am 15. November 2021 vertagt.
Am 27.09.2021 konnte ein neuer Verhandlungstermin zum Rahmentarifvertrag stattfinden.
Ende 2020 mussten wir die Tarifverhandlungen zum Rahmentarifvertrag (RTV) wegen der Corona-Pandemie unterbrechen, am 27. September 2021 konnte es nun endlich weitergehen.
Wir erinnern – letztes Jahr forderte die Arbeitgeberseite folgendes:
Vergütung: Einführung variabler Vergütungsbestandteile und Flexibilisierung der E-Stufen
Arbeitszeit: Flexiblere Arbeitszeitregelungen und Verlängerung des Ausgleichszeitraumes zum Abbau von Überstunden
Entgeltumwandlung: Erweiterungen für Langzeitkonten
Freistellungstatbestände: Verschiedene genauere Festlegungen bei Freistellungstatbeständen hinsichtlich des zeitlichen Zusammenhanges zwischen Ereignis und Freistellung
Wir haben in der Tarifkommission u. a. folgende Forderungen zum RTV beschlossen:
Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder
Wegfall der E-Stufen
Feiertagszuschlag auch für Oster- und Pfingstsonntag
Erhöhung des Weihnachtsgeldes auch für Auszubildende
Zusatzurlaub bei Schicht- und Wechselschicht
Dabei haben wir uns davon leiten lassen, die Arbeitsplätze der hessischen Energieversorgungsunternehmen unserer Tarifgruppe attraktiver machen zu wollen. Aus allen Unternehmen der Tarifgruppe berichten unsere Betriebsratsmitglieder, dass es immer schwieriger wird, qualifiziertes Personal zu finden. Auch gehen die Bewerberzahlen für die Auszubildenden kontinuierlich zurück.
Damit wir auch in Zukunft im Wettbewerb um attraktive Arbeitsplätze bestehen können, benötigen wir eine deutliche Aufwertung der Attraktivität – und das beginnt schon bei der Ausbildung. Es kann nicht sein, dass externes Personal „teuer eingekauft“ wird und unsere hervorragend ausgebildeten Nachwuchskräfte mit einer Entgeltabsenkung leben müssen.
Die Arbeitgeber haben aber nur heiße Luft angeboten! Auf unsere Forderung zur Abschaffung der E-Stufen hieß es, man könne sich eine „Umbenennung“ und „flexiblere Handhabung“ vorstellen.
Wir waren gut vorbereitet in den Tarifverhandlungen, die Arbeitgeberseite allerdings nicht – sie scheint auf Zeit zu spielen. Kurz: Es gab kein Angebot, obwohl unsere Forderungen fast alle seit langem bekannt waren.
Wir erwarten die Fortsetzung der Verhandlungen noch in diesem Jahr und fordern die Arbeitgeberseite auf, ein Angebot vorzulegen!
Die Arbeitgeberseite lehnt eine vierte Verhandlungsrunde ab, das Schlichtungsverfahren beginnt.
Drei Verhandlungsrunden mit der swb AG – kein Ergebnis!
Dabei ist unsere gewerkschaftliche Forderung durchaus moderat bemessen:
Erhöhung aller Entgeltbestandteile um 3,9 Prozent (50 Euro für Azubis)
bei einer Laufzeit von zwölf Monaten; dies würde die momentane Steigerungsrate der Verbraucherpreise gerade einmal ausgleichen.
Es wäre anständig gewesen, dem nachzukommen.
Die Arbeitgeberseite bot zuletzt lediglich eine zweigestufte Entgeltsteigerung:
in Höhe von 2,2 Prozent ab 01. Juni 2021 (Azubis 40 Euro)
und 1,3 Prozent ab 01. September 2022 (Azubis 30 Euro)
bei einer überlangen Laufzeit bis zum 30. Juni 2023.
Darauf konnte die Tarifkommission vor dem Hintergrund der momentanen Verbraucherpreisentwicklung unmöglich eingehen. Das wäre ein Reallohnverlust!
Arbeitgeber lehnt vierte Verhandlungsrunde ab
Um doch noch Bewegung in die Verhandlungen zu bringen, bot ver.di an, auf der Grundlage des bisher erreichten und einer Neubewertung der wirtschaftlichen und geldpolitischen Entwicklungen einen vierten Verhandlungstermin zu vereinbaren. Doch leider ohne Erfolg: Die Arbeitgeberseite erklärt nun das Scheitern!
Schlichtungsverfahren beginnt
Somit treten wir nun in ein zweistufiges Schlichtungsverfahren ein. Die erste Schlichtungsstelle wird nun paritätisch gebildet. Sollte sie zu keinem Ergebnis kommen, muss eine zweite Schlichtungsstelle gebildet werden, so steht es im RTV nebst Anlage.
Keine Arbeitskampfmaßnahmen
Kampfmaßnahmen sind während des Schlichtungsverfahrens unzulässig. Dennoch müssen wir in Betracht ziehen, dass das zweigestufte Schlichtungsverfahren scheitern könnte.
Über den weiteren Verlauf halten wir euch auf dem Laufenden. Dranbleiben!
Hintergrundinfo: Die Stadtwerke Bremen wurden 1999 umgewandelt zur swb AG. Das Unternehmen versorgt über seine Tochtergesellschaften die Städte Bremen und Bremerhaven mit Erdgas, Fernwärme, Trinkwasser, Strom und Entsorgungsdienstleistungen.
Erstes Angebot der Arbeitgeberseite unverhandelbar, zweiter Verhandlungstermin am Montag, den 25. Oktober 2021.
Am 21. September 2021 fand der Verhandlungsauftakt zur diesjährigen Entgeltrunde in der TG Bayern statt, hier ein Überblick zur ersten Verhandlungsrunde.
Für ver.di nahm die Verhandlungskommission teil, bestehend aus Sabine Oelkrug, Matthias Löchle, Frank Heller, Jürgen Gutmann, Florian Böhme und Martin Marcinek.
Zu Beginn der Verhandlungen haben wir unsere Forderungen vorgetragen und begründet:
Erhöhung der Tabellenvergütungen um 5,7 Prozent ab dem 01. August 2021
Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 120 Euro ab dem 01. August 2021
zwölf Monate Laufzeit
Darüber hinaus erwarten wir die Vereinbarung einer Exklusivleistung für ver.di-Mitglieder inklusive der Auszubildenden. . In den stark steigenden Inflationsraten und den Leistungen aller Beschäftigten in der Pandemiezeit sehen wir gute Gründe für deutliche Vergütungserhöhungen. Bei den Auszubildenden muss fehlenden Bewerbungen durch Anschluss an die Vergütungen in der Branche entgegengewirkt werden. ver.di-Mitglieder haben eine exklusive Mitgliederleistung verdient. Sie sorgen dafür, dass es überhaupt Tarifverträge gibt!
Die Arbeitgeberseite stellte die Inflationsraten als eher technischen Vorgang und von vorrübergehender Natur dar. Den Beschäftigten sei man für die Leistungen während der Pandemie dankbar.
Die Arbeitgeber haben folgendes Angebot gemacht:
Einmalzahlung von 500 Euro für Arbeitnehmer*innen bzw. 200 Euro für Auszubildende für August bis Dezember 2021
1,5 Prozent mehr Tabellen- und Ausbildungsvergütung vom 01. Januar 2022 bis 31. März 2023
weitere 1,2 Prozent mehr Tabellen- und Ausbildungsvergütung vom 01. April 2023 bis 31. März 2024
Ablehnung einer Mitgliedervorteilsregelung
32 Monate Laufzeit
Dieses Angebot hat ver.di als in Struktur und Höhe nicht verhandelbar zurückgewiesen, weil es für die kommenden Jahre einen massiven Reallohnverlust bedeuten würde. Für Auszubildende wären es durchschnittlich nur rund zehn Euro mehr pro Erhöhungsschritt. Die Einmalzahlung wäre nicht tabellenwirksam und würden wegen der hohen Inflation schnell verpuffen.
Die Verhandlungen wurden auf Bitten der Arbeitgeberseite auf die nächste Runde am 25. Oktober 2021 vertagt.
Neuer Tarifabschluss bringt 3,8 Prozent mehr Gehalt in zwei Stufen und weitere Verbesserungen.
Im Projekt „VERDA“ („Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen“) haben wir nach intensiven Verhandlungen am 16. August 2021 ein gutes Ergebnis erzielt.
Für die „Zebra-Gesellschaften“ haben wir einen Überleitungstarifvertrag und für die bislang nicht tarifierten Gesellschaften E.ON SE, E.ON Energy Markets GmbH, E.ON Energy Solutions GmbH sowie E.ON Service GmbH neue Tarifverträge durchgesetzt. Was das bedeutet, wer daran beteiligt war, und wie jetzt das weitere Vorgehen aussieht, hier im Folgenden.
Nach dem erfolgreichen Transfer der Alt-innogy Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (innogy SE und Westnetz) in die jeweiligen E.ON-Gesellschaften hatten wir mit den Arbeitgebern vereinbart, dass alle Beschäftigten ihre guten Arbeitsbedingungen behalten.
Unsere Zielstellung war dabei immer: Wir akzeptieren keine finanziellen Verluste für die Beschäftigten und die Umsetzung der Vereinheitlichung erfolgt im Rahmen der gemeinsam vereinbarten Bedingungen!
Lange und intensive Verhandlungen mit guten Ergebnissen
Für den ver.di-Verhandlungsführer Stefan Najda lässt sich das jetzt erzielte Verhandlungsergebnis klar einordnen:
„Die Verhandlungen zum Transfer aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die E.ON-Gesellschaften waren von Beginn an intensiv und die Arbeitgeberseite hat uns dabei nichts geschenkt! Aber mit dem jetzt verhandelten Ergebnis haben wir einen weiteren Meilenstein erreicht und ein wirklich gutes Ergebnis erzielt!Was uns dabei wichtig war: Durch den Überleitungstarifvertrag haben jetzt alle Beschäftigten, die in die neue E.ON gewechselt sind, eine klare tarifliche Absicherung und keine finanziellen Einbußen. Zudem haben wir für einzelne Gesellschaften, die bislang keine Tarifbindung hatten, gute ver.di-Tarifverträge verhandelt.Dies ist ein Erfolg, über den wir nach diesen langen und intensiven Verhandlungen sehr glücklich sind!“
Stefan Najda, Verhandlungsführer für ver.di
Was genau wurde verhandelt?
Wir haben neue Tarifverträge!
In der E.ON SE, E.ON Energy Solutions GmbH und E.ON Energy Markets GmbH gab es vor dem Transfer keinen Tarifvertrag. Jetzt wurden neue Tarifverträge abgeschlossen, die ab dem 01.01.2022 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser drei Gesellschaften zur Anwendung kommen.
Innerhalb der E.ON Service GmbH hat sich die Notwendigkeit ergeben, den vorhandenen Tarifvertrag anzupassen. Der neue Tarifvertrag kommt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls ab dem 01.01.2022 zur Anwendung.
Wir haben einen Überleitungstarifvertrag!
Neben den neuen Tarifverträgen wurde ein Überleitungstarifvertrag mit zahlreichen spezifischen Regelungen für die einzelnen „Zebra-Gesellschaften“ verhandelt. Dieser Überleitungstarifvertrag „VERDA“ regelt die Überleitung der tariflichen Arbeitsbedingungen (z. B. Entgelt oder Arbeitszeit).
Der Überleitungstarifvertrag kommt in den folgenden Gesellschaften zur Anwendung:
E.ON SE
E.ON Energy Solutions GmbH
E.ON Energy Markets GmbH
E.ON Service GmbH
E.ON Energie Deutschland GmbH
e.kundenservice Netz GmbH
E.ON Digital Technology GmbH
E.ON Business Services Regensburg GmbH
E.ON Country Hub Germany GmbH
Dies gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Zebra-Gesellschaften“, für die bisher noch nicht der jeweils gültige Tarifvertrag zur Anwendung kommt.
Wie geht es jetzt weiter?
Vor Inkrafttreten des Überleitungstarifvertrages am 01.01.2022 werden nun in allen „Zebra-Gesellschaften“ weitere Abstimmungen und Verhandlungen zur Vereinheitlichung der betrieblichen Arbeitsbedingungen durchgeführt.
Über die Details der neuen Tarifverträge und die entsprechenden Anpassungen sowie zur Überleitung werden die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun sukzessive informiert, in Abhängigkeit von den Abstimmungen und Verhandlungen zu den betrieblichen Regelungen.
Konkrete Informationen zum weiteren Verlauf und Details zu den verhandelten Ergebnissen erhalten ver.di-Mitglieder direkt und jederzeit von ver.di und ihren Betriebsräten vor Ort.
Neue Tarifverträge!
Die vier neuen Tarifverträge wurden auf Basis bereits im E.ON-Konzern vorhandener Tarifverträge abgeschlossen.
E.ON SE – Neuer Tarifvertrag auf der Basis des Tarifvertrags der „Tarifgemeinschaft Energie“ (gilt bereits für die E.ON Energie Deutschland GmbH und die e.kundenservice Netz GmbH sowie weitere Konzerngesellschaften)
E.ON Energy Solutions GmbH – Neuer Tarifvertrag auf der Basis des Tarifvertrags der „Tarifgemeinschaft Energie“ (gilt bereits für die E.ON Energie Deutschland GmbH und die e.kundenservice Netz GmbH sowie weitere Konzerngesellschaften)
E.ON Energy Markets GmbH – Neuer Tarifvertrag auf der Basis des Tarifvertrags der „EDT“ (gilt bereits für die E.ON Digital Technology GmbH)
E.ON Service GmbH – Neuer Tarifvertrag auf der Basis des Tarifvertrags der „ECG / EBS“ (gilt bereits in der E.ON Country Hub Germany GmbH und E.ON Business Services Regensburg GmbH)
ver.di ist bei EDT und EBSRE im E.ON-Konzern ein Tariferfolg zum Thema „Stundenteiler“ gelungen.
Bereits vor einiger Zeit haben ehrenamtlich gewerkschaftlich Aktive von ver.di bei EDT und EBSRE das Thema „Stundenteiler“ als tarifpolitisch relevantes Thema identifiziert.
Hierbei geht es im Wesentlichen um die Frage, mit welchem Teiler das monatliche Entgelt eines Beschäftigten in eine konkrete Stundenvergütung (z. B. für zu zahlende Zuschläge) umgerechnet wird.
Bereits im Rahmen der vorletzten Entgeltverhandlungen platziert, war es uns gelungen in der vergangenen Tarifrunde 2021 hierzu eine Verhandlungszusage mit der Arbeitgeberseite zu erreichen.
„Was lange währt, wird endlich gut…“ Nunmehr ist es nach intensiven Beratungen zwischen der Arbeitgeberseite und ver.di gelungen, am Rande der Überleitungstarifverhandlungen zu den ZEBRA-Gesellschaften auch das Thema „Stundenteiler“ zu einem Verhandlungsergebnis zu führen.
Statt bisher 170 wird mit dieser Tarifeinigung ein „Stundenteiler“ von 165 für die Ermittlung der Stundenvergütung zu Grunde gelegt. Damit ist erneut eine konkrete Verbesserung für die Beschäftigten in den Unternehmen gelungen!
Ein besonderer Dank gilt unseren Mitgliedern der Verhandlungskommission Andreas Weber (EDT) und Johann Islinger (EBSRE), welche unseren diesbezüglichen Forderungen in den Verhandlungen unermüdlich Nachdruck verliehen haben.
Neuer Tarifabschluss bringt 3,8 Prozent mehr Gehalt in zwei Stufen und weitere Verbesserungen.
Tarifrunde 2021 AVEU: Durchbruch und Tarifabschluss in der dritten Verhandlung!
In der Nacht zum 02. Juli 2021 wurde durch die Tarifkommissionen der Gewerkschaften ver.di und IG BCE ein Ergebnis für die Beschäftigten in der ostdeutschen Energiewirtschaft erzielt. Neben einer ordentlichen Vergütungserhöhung wurden eine Einmalzahlung und jährlich zwei Freistellungstage für Gewerkschaftsmitglieder vereinbart.
Die Tarifkommission beider Gewerkschaften stimmte dem Tarifabschluss mehrheitlich zu.
Der Tarifabschluss im Detail:
zum 01. Juni 2021: Erhöhung der Tabellenvergütungen um 2,3 Prozent (Azubis 50 Euro)
zum 01. November 2022: Erhöhung der Tabellenvergütungen um 1,5 Prozent (Azubis 50 Euro)
Corona-Prämie: steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung von 600 Euro (Azubis 300 Euro), Auszahlung bis spätestens 31. Januar 2022. Eine Auszahlung in 2021 ist möglich. Stichtag für die Auszahlung ist der 1. des jeweiligen Auszahlungsmonats.
Gewerkschaftsmitglieder haben bereits in 2021 die Option einer bezahlten Freistellung zur Teilnahme an Fachveranstaltungen und Schulungen, die auch online möglich sind.
Die Gesamtlaufzeit des Tarifvertrages beträgt 27 Monate. Der Tarifvertrag gilt damit bis 31. August 2023.
Unser ganz besonderer Dank gilt den zahlreichen Kolleginnen und Kollegen, die sich aktiv an der Kundgebung und den vielen bunten Aktionen beteiligt haben! Auf unserer Hauptseite findet ihr eine Fotostrecke zur Tarifrunde 2021.