Starker Abschluss zum enercity Kohleausstieg

ver.di-Tarifkommission erzielt erfreuliches Ergebnis sowie Verlängerung des Haustarifvertrags

Die beiden aktuellen Tarifabschlüsse sichern einen sozialverträglichen Kohleausstieg bei enercity! (Bild: dieFotoWerkerin, photocase.de)

Nach nur drei Verhandlungsrunden hat sich am 18. Februar 2022 die ver.di-Tarifkommission mit dem Vorstand der enercity AG und dem Bereich thermische Produktion auf einen „Tarifvertrag zur sozialverträglichen Umsetzung und Begleitung des ‚Kohleausstiegs‘ bei enercity“ verständigt. Sowohl zeitlich als auch inhaltlich haben wir dabei ein starkes Ergebnis erzielt!

Dieser Tarifvertrag ist für enercity die wesentliche Voraussetzung, um grundsätzlich am Auktionsverfahren zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken teilnehmen zu können. Die Auktionierung soll in 2022 für den Block 1 im Kraftwerk Stöcken erfolgen.

Darüber hinaus wurde vorzeitig der Tarifvertrag zur Zukunfts- und Beschäftigungssicherung bis zum 01. Januar 2032 verlängert. Schon jetzt ist abzusehen, dass uns die kommenden Jahre viel abverlangen werden. Das gilt insbesondere für die thermische Produktion, aber auch zum Beispiel für die enercity Netzgesellschaft. Deswegen war es aus unserer Sicht unabdingbar, bereits jetzt den Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zu verlängern – und nicht erst in 2026 in Verhandlungen dazu einzusteigen.

Der Abschluss dieser beiden Tarifverträge zeigt den festen Willen von ver.di, Betriebsrat und Vorstand von enercity, die Zukunft im Sinne des Unternehmens und im Sinne der Kolleginnen und Kollegen gemeinsam zu gestalten!

Die Tarifverträge zum Kohleausstieg sowie zur Zukunfts- und Beschäftigungssicherung sind die Grundlage der sozialen Absicherung für alle Beschäftigten bei enercity. So soll auch vor dem Hintergrund des politisch beschlossenen Ausstiegs aus der Kohleverstromung und dem möglichen Wegfall von Arbeitsplätzen alles versucht werden, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen „von Arbeit in Arbeit“ kommen.

Im Falle eines Zuschlages im Rahmen der Auktionierung ist es grundsätzlich möglich, dass Beschäftigte frühestens ab dem 58. Lebensjahr ein staatliches Anpassungsgeld (APG) erhalten können, um vorzeitig aus dem aktiven Arbeitsleben auszuscheiden. Voraussetzung ist der Wegfall des jeweiligen Arbeitsplatzes und die betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber. Das APG wird in diesem Fall auf 89,5 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens aufgestockt. Es werden keine Einschnitte in der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen. Auch die jährliche Sonderleistung für ver.di-Mitglieder wird weiterhin gewährt.

Betriebsbedingte Kündigungen sind weiterhin mit diesem Tarifvertrag nach der Stilllegung des Block 1 im Kraftwerk Stöcken grundsätzlich ausgeschlossen – es sei denn, den betroffenen Mitarbeitenden wird dadurch der Zugang zum Anpassungsgeld (APG) verwehrt. Das Inkrafttreten dieser neuen tariflichen Regelungen zum Kohleausstieg steht unter dem Vorbehalt des Zuschlages in einer Auktion für Block 1 des Kraftwerk Stöcken. Die Verlängerung des Haustarifvertrags bleibt davon unberührt und gilt nun bis zum 01. Januar 2032.

Die ver.di Tarifkommission hat beiden Tarifwerken einstimmig zugestimmt. Beide Tarifverträge sichern unsere gemeinsame Zukunft bei enercity!

Diese Tarifinfo gibt es auch hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

ver.di-Info | Tarifvertrag Kohleausstieg bei enercity: Haustarifvertrag verlängert (21.02.2022)

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